Allgemeine Geschäftsbedingungen
TREFON electronic GmbH
1. Allgemeines / Vertragsabschluß
Kaufverträge bis zu einem Wert von 2500,- Euro kommen durch
Bestellung des Kunden zustande, sofern TREFON nicht unverzüglich widerspricht.
Bei darüber hinaus gehenden Bestellwerten ist zum Vertragsschluss eine
Auftragsbestätigung durch TREFON erforderlich.
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2.
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Preise und Zahlungsbedingungen
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2.1
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Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der
Bestellung.
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2.2
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Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.,
Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und
sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
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2.3
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Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug
zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn TREFON über den Betrag verfügen kann. Im Falle
eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu
berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und
erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als
Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die
rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
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2.4
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Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
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3.
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Lieferfrist
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3.1
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Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen
oder bestätigten Bestellung.
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3.2
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Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer
alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des
Auftrages notwendig sind.
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3.3
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Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche
Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und
nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der
Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen
Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
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3.4
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Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere
Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
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4.
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Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
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4.1
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Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer
zumutbar ist.
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4.2
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Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand
beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer
keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
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4.3
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Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat
sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim
Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch
TREFON mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
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5.
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Widerrufsrecht
bei Fernabsatzverträgen
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5.1
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Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen
ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb
zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung
zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: TREFON
electronic GmbH, Fichtenweg 6, 99198 Erfurt.
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5.2
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Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu
einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die
Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt
und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und
autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
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5.3
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Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs,
CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher
entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert
wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B.
BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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6.
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Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
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6.1
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Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern,
die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder
Gutschriftsersuchen, deren Ursache TREFON nicht zu vertreten hat, erfolgt eine
Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt
auch im Falle der von TREFON veranlassten Abholung zur Überprüfung des
Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit
der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende
Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden
Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des
Rechnungsbetrags.
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6.2
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Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu
bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein
Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend
zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist TREFON berechtigt,
die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder
einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der
Käufer an TREFON für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro
Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich
in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht
entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns
das Recht vor, diese geltend zu machen.
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7.
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Eigentumsvorbehalt
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7.1
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Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
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7.2
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Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
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7.3
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Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
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7.4
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Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle
Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in
Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
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8.
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Gewährleistung / Haftungsausschluss
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8.1
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Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum,
dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von
Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei
gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts-
und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers,
insbesondere nicht auf Gewährleistung.
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8.2
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Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden
sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher
Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das
gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher
oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen
sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
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8.3
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Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht
von TREFON autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
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8.4
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Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn
Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind
hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten
ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
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8.5
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Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach
Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung
eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt
(Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere
Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf
die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte,
insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf
einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
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8.6
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Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf
Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten
regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte TREFON im Rahmen
der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt
dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die
Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen
Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung
geltend gemacht werden.
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8.7
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Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres
ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf
Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der
Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich
dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB
zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1
abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
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8.8
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Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie
treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt
unberührt.
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8.9
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Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir
haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt
nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir
nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung
erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
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8.10
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Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte
die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und
Serviceinformationen.
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9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder
Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
10. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus
die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
11. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit
den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
12. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige
Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind
vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung
einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag
zurückzutreten.
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13.
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Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
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13.1
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Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen
des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen,
Erfurt vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
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13.2
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Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen
weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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TREFON electronic GmbH
Fichtenweg 6
99198 Erfurt-Kerspleben
Germany
Geschäftsführer:
Stephan Trautvetter
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Telefon: 036203 / 576 - 30
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© 2002 - 2010 by TREFON electronic GmbH
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